AGB.

 

SPIEL- UND TEILNAHMEREGELN

  1. Spieler unter 16 Jahren müssen von einem Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson begleitet werden und benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung. Der Begleiter muss während des gesamten Spiels anwesend sein. Die Aufsichtsperson muss volljährig sein und im Wissen der Erziehungsberechtigten handeln.

  2. Bitte meldet euch vorher telefonisch oder über das Buchungsformular an, damit wir alle Anfragen schnell bearbeiten können und es zu keinen Überschneidungen kommt.
    Sonst können wir keine Teilnahme zu den gewünschten Zeiten garantieren!

  3. Während des Spiels nicht sinnlos über das Feld rennen oder Hindernisse überqueren. Die Hindernisse dienen als Schutz und dürfen nicht verschoben oder beschädigt werden.

  4. Damit Sicherheit immer an erster Stelle steht, ist den Anweisungen des Spielleiters zu jeder Zeit unbedingt Folge zu leisten.

  5. Da Lasertag eine sportliche Aktivität ist, sind Verletzungen nicht komplett auszuschließen. Seien Sie sich auch im Klaren, dass Lasertag körperlich anstrengend sein kann und Sie nicht mitmachen können, falls Sie einen Herzschrittmacher, ein Herzleiden oder ähnliches haben. Personen, die auf Hilfsmittel, wie Krücken oder Rollstühle angewiesen sind, können leider ebenfalls nicht teilnehmen. Gerne können diese aber zuschauen, da es einen Fahrstuhl gibt.

  6. Personen, die den Anweisungen vor Ort nicht Folge leisten, alkoholisiert oder anderweitig störend sind, werden vom Spiel ausgeschlossen.

  7. Seid bitte immer fair zu einander und unterlasst Streitigkeiten, sowie verbale oder körperliche Auseinandersetzungen.

  8. Jeder Spieler ist verpflichtet vor dem Spiel an den Sicherheitsanweisungen teilzunehmen.

  9. Personen, die diesen Regeln nicht Folge leisten, werden vom Spiel ausgeschlossen.

HAUSORDNUNG

  1. In der gesamten Einrichtung gilt ein striktes Rauchverbot.

  2. Das Fotografieren in unseren Einrichtungen ist nur mit unserer Erlaubnis gestattet. Ausgenommen sind Fotos von ihrer Feier in den Aufenthaltsräumen.

  3. Sobald Sie eine Buchung bei uns getätigt haben sind die Kosten vorab per Überweisung oder bei uns in der Filiale in Bar oder zu bezahlen. Im Falle eines Ausfalls einer oder mehrerer Personen, sagen Sie uns schnellstmöglich Bescheid, andernfalls können wir für Absagen später als 24 Std. vor der Buchung keine Gebühren zurückerstatten. Es gilt dann der vereinbarte Preis.

  4. Falls der Wunsch besteht, das Spiel frühzeitig abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung der Gebühren, weder auf die gesamte Summe, noch auf einen Teil davon. Ist der Spielleiter dazu gezwungen eine oder mehrere Person/en vom Spiel auszuschließen, entstehen auch in diesem Fall keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Ersatz.

HAFTUNG

  1. Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie
    – dass alle beteiligten Personen (bei Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten/Aufsichtspersonen) über die Art und Ablauf des Spiels informiert und damit einverstanden sind.
    – dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und mit diesen vorbehaltlos einverstanden sind.
    – dass die teilnehmenden Personen auf eigene Gefahr spielen. Von unsere Seite besteht kein Versicherungsschutz bei Verletzungen.

  2. Das Spielen in unseren Arenen erfolgt auf eigene Gefahr. Sie haften für sich selbst, es gibt keinen Versicherungsschutz unsererseits.

  3. Achten Sie selbstständig auf Ihre Garderobe und sämtliche Gegenstände, die Sie mitbringen. Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Garderobe oder für sonstige Gegenstände, die Sie verlegt haben oder geklaut wurden.

  4. Falls Sie einen Schaden an einem Leihgerät bemerken, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Für jeglichen Schaden, für den Sie verantwortlich sind, bzw. für jeden Schaden, sofern dieser nicht bekannt ist, der nach der Leihe vorhanden ist, haften Sie. Dies gilt für unsere Leihgeräte und auch für unsere Einrichtung an sich.

  5. Bei Gruppen von Minderjährigen muss mindestens eine Aufsichtsperson ständig anwesend sein. Diese Aufsichtsperson, haftet für alle Minderjährigen aus der zu beaufsichtigenden Gruppe.

  6. Für gebuchte Kindergeburtstage übernehmen wir keine Kinderbetreuung. Die Aufsicht und Betreuung übernimmt ausschließlich die anwesende volljährige Aufsichtsperson.

  7. Grundsätzlich muss die Aufsichtsperson kein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter sein, Sie bestimmen selbst die Aufsichtsperson. Diese haftet für sich selbst und die gesamte Gruppe von Minderjährigen.